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Malerarbeiten: „bauseits“ ist ehrlich, aber nicht billig

Zwischen „verputzt“ und „gestrichen“ liegt ein Gewerk, das in vielen Baubeschreibungen gar nicht vorkommt. Das ist nicht unbedingt unseriös — viele Bauherren streichen selbst. Es ist nur dann ein Problem, wenn Sie beim Lesen annehmen, es sei enthalten.

Was zwischen Putz und Anstrich liegt

Ein fertiger Innenputz ist kein malerfertiger Untergrund. Dazwischen liegen Spachtelung, Schleifen und Grundierung, und wie viel davon geschuldet wird, entscheidet die vereinbarte Qualitätsstufe — von der einfachen Verfüllung bis zur Oberfläche, die auch bei Streiflicht ruhig bleibt. Die Stufe kostet Geld und steht selten in der Baubeschreibung.

Dazu kommt der Anstrich selbst: ob überhaupt gestrichen wird, wie oft, in welchem Weißgrad, und ob Decken und Wände gleich behandelt werden. Eine Zeile wie „Wände streichfertig“ sagt genau eines — dass nicht gestrichen wird.

Warum es oft ungeklärt bleibt

Weil es die klassische Eigenleistung ist. Anbieter lassen den Anstrich heraus, weil viele Bauherren ihn selbst übernehmen wollen; problematisch wird das erst, wenn weder das eine noch das andere im Dokument steht.

In zwei von fünf von Hand ausgewerteten Baubeschreibungen sind Malerarbeiten nicht als enthaltene Leistung ausgewiesen. Die Stichprobe ist klein und steht hier dabei.

Der Punkt ist außerdem einer der wenigen, für die zwei unabhängige Abrechnungen vorliegen — er wurde in beiden ausgewerteten Bauvorhaben nachbezahlt, einmal als Sonderwunsch beim Bauträger und einmal als eigener Auftrag.

Wie eine belastbare Formulierung aussieht

Brauchbar ist beides: die Zusage mit Umfang oder der klare Ausschluss. Unbrauchbar ist das Schweigen.

  • ob Malerarbeiten enthalten sind — und wenn nein, dass es dasteht
  • welche Qualitätsstufe der Untergrund erreicht (Q1 bis Q4)
  • ob gespachtelt, grundiert und wie oft gestrichen wird
  • ob Decken und Wände gleich behandelt werden
  • ob Treppenhaus, Keller und Garage dazugehören
  • wer die Nacharbeiten nach der Trocknung übernimmt (Setzrisse)

Was es kostet, wenn es fehlt

In zwei abgerechneten Bauvorhaben lagen die Malerarbeiten bei 9.234 bis 11.800 Euro — einmal als Aufpreis beim Bauträger, einmal als eigener Auftrag an einen Malerbetrieb. Der untere Wert ist eine Abschlagsrechnung und damit ein Mindestbetrag.

Was Sie zahlen, hängt an der Wohnfläche und an der geforderten Qualitätsstufe des Untergrunds. Selbst streichen senkt den Betrag deutlich — aber nur, wenn die Vorarbeiten geschuldet sind und Sie nicht auch noch spachteln müssen.

Prüfpunkt I05 · Malerarbeiten

So steht es im Prüfkatalog
Malerarbeiten sind als Leistung enthalten und ihr Umfang ist benannt.
Sollformulierung
„Malerarbeiten sind nicht enthalten / Wände und Decken werden gespachtelt, grundiert und zweifach weiß gestrichen.“
Frage an den Anbieter
Sind Malerarbeiten enthalten - und wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher Vorbehandlung?

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Häufige Fragen

Ich streiche sowieso selbst. Ist der Punkt dann egal?
Der Anstrich ja, die Vorarbeit nicht. Ob Ihre Wände gespachtelt und grundiert übergeben werden oder als Rohputz, entscheidet über mehrere Arbeitstage und über das Ergebnis. Genau danach fragt die Prüfung.
Was bedeutet Q2, Q3, Q4?
Es sind die üblichen Stufen der Oberflächenqualität von Trockenbau- und Putzflächen, von der einfachen Verfüllung bis zur streiflichtsicheren Fläche. Welche geschuldet ist, gehört in die Baubeschreibung; welche für Ihre Beleuchtung nötig ist, sagt Ihnen Ihr Handwerker.
Esstisch am Abend mit Schreibtischlampe, einem Stapel Unterlagen und einem Laptop, dahinter eine Fensterfront in die Dämmerung

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